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Grenzgänger aus EU/EFTA – Versicherung am Erwerbsort

Grenzgänger aus EU/EFTA – Versicherung am Erwerbsort

Im Jahr 2002 wurden die Sozialversicherungssysteme durch das Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU und das EFTA-Übereinkommen aufeinander abgestimmt. Deshalb richtet sich die Versicherungspflicht nach dem Erwerbsortsprinzip. Jede in der Schweiz erwerbstätige Person und ihre nicht erwerbstätigen Familienangehörigen müssen in der Schweiz eine Krankenversicherung abschliessen.

Beginn und Ende der Versicherung

Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus EU-/EFTA-Staaten mit einem Ausweis G sind ab dem Beginn ihres Arbeitsverhältnisses versicherungspflichtig. Sie haben 3 Monate Zeit, sich einer schweizerischen Krankenkasse anzuschliessen. Wenn sie diese Frist nicht einhalten, so können sie von Amtes wegen einer Krankenkasse zugewiesen werden. Wenn es sich dabei um eine nicht entschuldbare Verspätung handelt, müssen sie mit einem Prämienzuschlag für den verspäteten Beitritt rechnen. In einem solchen Fall müssen sie eine medizinische Behandlung vor dem Beitrittsdatum selber bezahlen. Die Versicherungspflicht endet mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Das leisten wir jeden Tag für Sie:

Unser Ziel ist eine vertrauensvolle, lange und nachhaltige Kundenbeziehung mit Ihnen. Wir begleiten Sie individuell in Ihren verschiedenen Lebensabschnitten mit den unterschiedlichen Bedürfnisse, die diese mit sich bringen. Unsere Beratungen sind somit individuell und jederzeit auf Ihre ganz persönliche Bedürfnissituation ausgerichtet. Hierfür verfügen unsere Mitarbeiter über das beste Knowhow, um Ihnen diesen wertvollen Mehrwert zu ermöglichen.

Kundenservice

Wir stehen Ihnen täglich von 08:30 bis 18:00 zur Verfügung.

Leidenschaft

Es ist unser Ziel, für Sie die bestmögliche Lösung zu finden, damit Ihre Bedürfnisse abgedeckt sind und Ihre Versicherungsprämie optimal eingesetzt ist.

Transparenz

Gemeinsam mit Ihnen finden wir bei verschiedenen Anbietern die bestmögliche Versicherungslösung - zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse und individuelle Situation.

Adresse

Versicherigsheini GmbH
Luzernerstrasse 50
6014 Luzern

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Christian Sonderegger

Christian Sonderegger

Geschäftsführer

Luka Sucur

Privatkundenberater, Krankenversicherung und Vorsorge

Mathias Cukic

Privatkundenberater, Krankenversicherung und Vorsorge

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