Mandats-Auftrag
Unterwaldner Versicherungen GmbH, Feld 5, 6362 Stansstad
(Auftragnehmerin)
Der Auftraggeber beauftragt und ermächtigt hiermit die Unterwaldner Versicherungen GmbH in Stansstad (nachstehend «Unterwaldner» genannt) für den Auftraggeber als Versicherungsbroker tätig zu sein. Dieser Auftrag beinhaltet die Betreuung und Verwaltung von bestehenden und neuen Versicherungsverträgen.
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die Auftragnehmerin bei den Versicherungs-Gesellschaften sämtliche Daten einholen, einsehen und weiterleiten kann, soweit diese einen Bezug zu dieser Vereinbarung haben. Das Mandat wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich per sofortigem Datum unter Berücksichtigung von Art. 404 Abs 2 OR gekündigt werden.
Die Auftraggeberin bestätigt, dass die Unterwaldner die Informationspflicht Art. 45 VAG erfüllt hat.
Die Unterwaldner beachtet bei ihrer Tätigkeit die Bestimmungen der Datenschutzgesetzgebung. Sie
hat Geschäftsgeheimnisse zu wahren und Kenntnisse über die Abläufe und Verhältnisse bei der
Auftraggeberin geheim zu halten, soweit die Offenbarung dieser Tatsachen nicht für die Erfüllung
des Mandats notwendig ist. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Auftrags-
Verhältnisses bestehen. Die Verwendung von Kundendaten zu Marketingzwecken bedarf einer separaten,
ausdrücklichen Zustimmung der Auftraggeberin.
Die Beauftragte verpflichtet sich, diesen Auftrag sorgfältig auszuführen. Dabei haftet die Beauftragte
für grobe Fahrlässigkeit und rechtswidrige Absicht, eine weitere Haftung besteht
nicht.
Die Auftraggeberin verpflichtet sich, die Beauftragte sofort über Änderungen ihrer Geschäftstätigkeit,
Änderungen anderer für den Versicherungsschutz massgebender Parameter und sich daraus ergebende
Gefahrenänderungen zu informieren. Die Auftraggeberin bleibt Versicherungsnehmerin und
Schuldnerin der Prämien. Die Beauftragte ist nicht befugt, Schadenzahlungen entgegenzunehmen
Für die laufende Betreuung des Versicherungsportefeuilles entstehen dem Auftraggeber keine Kosten, soweit sie von den Versicherungen und Vorsorgestiftungen durch marktübliche Courtagen abgegolten werden. Vorbehalten bleiben gesonderte Honorarvereinbarungen für allfällige zusätzliche Leistungen.
Ort und Datum:
Der Auftraggeber:
Die Auftragnehmerin: