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Mandats-Auftrag

 

 

Unterwaldner Versicherungen GmbH, Feld 5, 6362 Stansstad
(Auftragnehmerin)

Der Auftraggeber beauftragt und ermächtigt hiermit die Unterwaldner Versicherungen GmbH in  Stansstad (nachstehend «Unterwaldner» genannt) für den Auftraggeber als Versicherungsbroker tätig zu sein. Dieser Auftrag beinhaltet die Betreuung und Verwaltung von bestehenden und neuen Versicherungsverträgen.

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die Auftragnehmerin bei den Versicherungs-Gesellschaften sämtliche Daten einholen, einsehen und weiterleiten kann, soweit diese einen Bezug zu dieser Vereinbarung haben. Das Mandat wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich per sofortigem Datum unter Berücksichtigung von Art. 404 Abs 2 OR gekündigt werden.

Die Auftraggeberin bestätigt, dass die Unterwaldner die Informationspflicht Art. 45 VAG erfüllt hat.

Die Unterwaldner beachtet bei ihrer Tätigkeit die Bestimmungen der Datenschutzgesetzgebung. Sie

hat Geschäftsgeheimnisse zu wahren und Kenntnisse über die Abläufe und Verhältnisse bei der

Auftraggeberin geheim zu halten, soweit die Offenbarung dieser Tatsachen nicht für die Erfüllung

des Mandats notwendig ist. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Auftrags-

Verhältnisses bestehen. Die Verwendung von Kundendaten zu Marketingzwecken bedarf einer separaten,

ausdrücklichen Zustimmung der Auftraggeberin.

Die Beauftragte verpflichtet sich, diesen Auftrag sorgfältig auszuführen. Dabei haftet die Beauftragte

für grobe Fahrlässigkeit und rechtswidrige Absicht, eine weitere Haftung besteht

nicht.

Die Auftraggeberin verpflichtet sich, die Beauftragte sofort über Änderungen ihrer Geschäftstätigkeit,

Änderungen anderer für den Versicherungsschutz massgebender Parameter und sich daraus ergebende

Gefahrenänderungen zu informieren. Die Auftraggeberin bleibt Versicherungsnehmerin und

Schuldnerin der Prämien. Die Beauftragte ist nicht befugt, Schadenzahlungen entgegenzunehmen

Für die laufende Betreuung des Versicherungsportefeuilles entstehen dem Auftraggeber keine Kosten, soweit sie von den Versicherungen und Vorsorgestiftungen durch marktübliche Courtagen abgegolten werden. Vorbehalten bleiben gesonderte Honorarvereinbarungen für allfällige zusätzliche Leistungen.

 

Ort und Datum:                                                                                                                                

 

Der Auftraggeber:                                                                                                                            

 

Die Auftragnehmerin:                                                                                                                      

 

 

     

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